Fachkräfteentwicklung

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Wir unterstützen und beraten Sie bei der Anerkennung Ihrer Berufsabschlüsse. Wir bieten Ihnen auch den Erst-Check der Qualifikationen geflüchteter Menschen.
Die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsstatus spielen für die Beantragung dieser Gleichwertigkeitsprüfung keine Rolle, d.h. auch aus dem Ausland können Anträge eingereicht werden. Das Gesetz erleichtert Fachkräften mit einem im Ausland erlernten Beruf den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und gibt Hilfestellung, eine Beschäftigung zu finden, die auch der individuellen Qualifikation entspricht.
Der Erst-Check bietet eine erste Einschätzung zu Berufsabschlüssen, Arbeitserfahrungen sowie Sprachkompetenzen. Auch dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Terminvereinbarung

Bitte senden Sie uns zunächst die Anmeldung zur Anerkennungsberatung zu. Wir melden uns anschließend zur Terminvereinbarung.

Unser Service für Sie

Wir unterstützen Sie:

  • bei der Antragstellung
  • bei der Suche nach dem deutschen Referenzberuf
  • bei der beruflichen Orientierung

Wir beraten Sie:

  • kostenfrei
  • individuell
  • zielorientiert

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen:

  • mögliche Alternativen
  • neue Bildungswege

Bei Fragen zur Finanzierung der im Anerkennungsverfahren entstehenden Kosten:

  • zeigen wir Ihnen Wege der Finanzierung auf
  • unterstützen wir Sie bei der Antragstellung zum Anerkennungszuschuss
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Weitere Informationen zur Anerkennung erhalten Sie bei folgenden Institutionen und Seiten: