Nutzungsbedingungen für durch die IHK Köln zur Verfügung gestellte statistische Datenquellen
§ 1 Allgemeines
a) Die IHK Köln stellt auf Anfrage verschiedene statistische Daten kostenfrei zur Verfügung. Diese Nutzungsbedingungen regeln den Abruf und die Verwendung dieser Daten.
b) Die IHK Köln prüft bei jedem Antrag die Verfügbarkeit der Daten und übermittelt, sofern diese vorliegen, die entsprechenden Auszüge. Die Daten haben dabei den zum Anfragezeitpunkt aktuellen Stand.
§ 2 Urheberschaft
a) Die zur Verfügung gestellten Datenquellen stammen aus verschiedenen Quellen. Diese sind IT.NRW, das statistische Bundesamt, die Bundesagentur für Arbeit sowie die IHK Köln selbst.
b) Die IHK Köln ist alleinige Urheberin der durch sie angefertigten und veröffentlichten Statistiken zu ihren Mitgliedsunternehmen. Die weiteren Statistiken werden mit Genehmigung der Urheber durch die IHK Köln in Ausschnitten weitergegeben, aber inhaltlich nicht bearbeitet.
c) Verwertungs-, Nutzungs- und sonstige Schutzrechte an den von der IHK Köln veröffentlichen Statistiken bleiben dem Urheber vorbehalten, soweit nicht den Nutzern Nutzungsrechte gemäß diesen Bedingungen eingeräumt werden.
§ 3 Nutzungsumfang
a) Die Daten dürfen nicht verändert, verfälscht oder in einem anderen Sinnzusammenhang dargestellt werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen.
b) Die Daten sind bei Weiternutzung mit einer Quellenangabe zu versehen und dürfen nicht gewerblich weiterverwertet werden. Die Quellenangabe muss den Herausgeber als Urheber, den Titel des Dokuments, Ort, Datum oder Erscheinungsjahr des Dokuments enthalten.
c) Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen erlischt das Nutzungsrecht mit sofortiger Wirkung.
§ 4 Haftung
a) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
b) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die IHK Köln nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
c) Die sich aus lit. a und b ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die IHK Köln den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Stand: September 2019