Aus- und Weiterbildung

Prüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen

In der Ausbildungseignungsprüfung (AEVO) weisen die Teilnehmer nach, dass sie das zur Berufsausbildung erforderliche pädagogische, organisatorische und rechtliche Grundwissen besitzen und mit den wichtigsten Ausbildungsmethoden vertraut sind.

Prüfungstermine

  • Die schriftlichen Prüfungen in Köln beginnen jeweils am ersten Werktag eines jeden Monats, der nicht auf einen Feiertag fällt. Sie finden an den ersten fünf Werktagen des Monats statt, wobei es täglich einen Vor- und Nachmittagstermin gibt. Die Prüfung wird in Form von programmierten, bundeseinheitlichen Aufgaben (Multiple Choice) als Online-Prüfung am PC durchgeführt.
  • Die schriftlichen Prüfungen in Gummersbach finden am ersten Dienstag in den unten aufgeführten Prüfungsmonaten statt, sofern dieser nicht auf einen Feiertag fällt. Die Prüfung wird in Form von programmierten, bundeseinheitlichen Aufgaben (Multiple Choice) in Papierform durchgeführt.
  • Die praktischen Prüfungstermine finden, abhängig von den Teilnehmerzahlen, innerhalb der ersten 10 – 14 Werktage des Monats statt. Die genauen Zeiträume entnehmen Sie bitte der Terminübersicht. Grundsätzlich muss zunächst die schriftliche Prüfung abgelegt werden, bevor die praktische Prüfung absolviert werden kann. Ihre verbindlichen Prüfungstermine erhalten Sie ca. 14 Tage vor Beginn der Prüfung per E-Mail.
  • Der Anmeldeschluss ist jeweils bei Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl, bzw. spätestens 5 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

 Termine Köln

Schriftliche Prüfung
Mündliche Prüfung
Anmeldeschluss
02.04.2024 - 08.04.2024
02.04.2024 - 17.04.2024
5 Wochen vor der schriftlichen Prüfung oder
bei Erreichen der maximalen Teilnehmeranzahl
02.05.2024 - 08.05.2024
02.05.2024 - 17.05.2024
5 Wochen vor der schriftlichen Prüfung oder
bei Erreichen der maximalen Teilnehmeranzahl
03.06.2024 - 07.06.2024
03.06.2024 - 18.06.2024
5 Wochen vor der schriftlichen Prüfung oder
bei Erreichen der maximalen Teilnehmeranzahl
01.07.2024 - 05.07.2024
01.07.2024 - 16.07.2024
5 Wochen vor der schriftlichen Prüfung oder
bei Erreichen der maximalen Teilnehmeranzahl
02.09.2024 - 06.09.2024
02.09.2024 - 17.09.2024
5 Wochen vor der schriftlichen Prüfung oder
bei Erreichen der maximalen Teilnehmeranzahl
01.10.2024 - 08.10.2024
01.10.2024 - 17.10.2024
5 Wochen vor der schriftlichen Prüfung oder
bei Erreichen der maximalen Teilnehmeranzahl
04.11.2024 - 08.11.2024
04.11.2024 - 19.11.2024
5 Wochen vor der schriftlichen Prüfung oder
bei Erreichen der maximalen Teilnehmeranzahl
02.12.2024 - 06.12.2024
02.12.2024 - 17.12.2024
5 Wochen vor der schriftlichen Prüfung oder
bei Erreichen der maximalen Teilnehmeranzahl

Termine Oberberg

Schriftliche Prüfung
Mündliche Prüfung
Anmeldeschluss
06.02.2024
14.02.2024 – 22.02.2024
5 Wochen vor der schriftlichen Prüfung oder
bei Erreichen der maximalen Teilnehmeranzahl
05.03.2024
06.03.2024 – 15.03.2024
5 Wochen vor der schriftlichen Prüfung oder
bei Erreichen der maximalen Teilnehmeranzahl
02.04.2024
08.04.2024 – 16.04.2024
5 Wochen vor der schriftlichen Prüfung oder
bei Erreichen der maximalen Teilnehmeranzahl
04.06.2024
06.06.2024 – 14.06.2024
5 Wochen vor der schriftlichen Prüfung oder
bei Erreichen der maximalen Teilnehmeranzahl
02.07.2024
08.07.2024 – 16.07.2024
5 Wochen vor der schriftlichen Prüfung oder
bei Erreichen der maximalen Teilnehmeranzahl
03.09.2024
04.09.2024 – 12.09.2024
5 Wochen vor der schriftlichen Prüfung oder
bei Erreichen der maximalen Teilnehmeranzahl
05.11.2024
07.11.2024 – 15.11.2024
5 Wochen vor der schriftlichen Prüfung oder
bei Erreichen der maximalen Teilnehmeranzahl
03.12.2024
05.12.2024 – 13.12.2024
5 Wochen vor der schriftlichen Prüfung oder
bei Erreichen der maximalen Teilnehmeranzahl

Anmeldung

Falls Sie Probleme bei der Anmeldung haben, stellen wir Ihnen hier eine Anleitung für die Prüfungsanmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 476 KB) zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich spätestens fünf Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung anmelden müssen, wobei die maximale Teilnehmerzahl oft deutlich vor der fünf Wochenfrist erreicht wird und wir Ihnen deshalb empfehlen, sich deutlich früher anzumelden.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, für Erstableister und Vollwiederholer 139,00 Euro.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen separat nach der schriftlichen Prüfung zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

Weitere Informationen zur Prüfung

Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger

Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de.
Zur Teilnahme an der Prüfung ist der Besuch eines vorbereitenden Lehrgangs nicht verpflichtend und es steht Ihnen frei, sich auch im Selbststudium auf die Prüfung vorzubereiten. Als prüfende Kammer stellen wir kein Lernmaterial zur Verfügung und können diesbezüglich auch keine Empfehlungen aussprechen. Hier wenden Sie sich bitte zwecks Beratung an den Buchhandel, welcher entsprechende Literatur zur Verfügung stellt.
Aus Gründen der Neutralität dürfen wir auch keine Empfehlungen zu Lehrgangsanbietern geben und verweisen hier zwecks Recherche auf das Weiterbildung-Informations-System (WIS). Um Ihnen aber eine Entscheidungshilfe bei der Fülle von unterschiedlichen Kursangeboten zu geben, verweisen wir auf die ursprüngliche Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung von 2009:
  • Empfohlene Lehrgangsdauer 
    Die Lehrgangsdauer, die benötigt wird, um die erforderlichen Ausbilderkompetenzen zu erwerben, beträgt 115 Unterrichtsstunden. Die methodischen Ausgestaltungen der Lernzeiten obliegen dem Anbieter und können zielgruppenspezifisch angepasst werden. Eine Maßnahme kann unter dem Einsatz von geeigneten Medien mit Selbstlernphasen organisiert und durchgeführt werden, so dass die Präsenzphasen auf nicht weniger als 90 Unterrichtsstunden verkürzt werden können. Es muss seitens des Bildungsträgers sichergestellt werden, dass der Selbstlernprozess aktiv gesteuert und der Lernfortschritt durch die Konzeption der Präsenzphasen überprüfbar ist. Alle Qualifikationsinhalte sind prüfungsrelevant - unabhängig von der Vermittlungsform bzw. der Vorbereitungsart. Mit Blick auf die unterschiedlichen inhaltlichen Anforderungen wird folgende Aufteilung der Lehrgangsdauer empfohlen:                       
Handlungsfeld:   
Empfohlene Aufteilung der Lehrgangsdauer:
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen
und Ausbildung Planen 
         20 Prozent
2. Ausbildung vorbereiten und bei der
Einstellung von Auszubildenden mitwirken    
         20 Prozent
3. Ausbildung durchführen 
         45 Prozent
4. Ausbildung abschließen    
        15 Prozent
In der Praxis hat sich gezeigt, dass auch bei einer Reduzierung der Unterrichtsstunden um ca. 30 Prozent und einer Umstellung der Präsenzphasen auf digitalen Unterricht eine gute Vorbereitung möglich ist. Klar ist nur, dass je komprimierter die Vermittlung von Inhalten durchgeführt wird, Ihr persönlicher Einsatz entsprechend erhöht werden sollte. Zusätzlich ist natürlich wichtig, dass bei einer möglichen Kursauswahl Ihr persönliches Lerntempo und mögliche Vorkenntnisse eine Rolle spielen.

FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung 

Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen? Hier finden Sie die Antworten.