IHKplus 12/2021

Jetzt auf neue Regeln für Grundsteuer vorbereiten

Die bundesweite Grundsteuerreform wird erst im Jahr 2025 wirksam. Zurücklehnen können sich Eigentümer:innen von Immobilien und Grundstücken aber nicht, denn sie müssen sicherstellen, dass sie über alle Daten, die an die Finanzbehörden gemeldet werden müssen, digital verfügen.
„Unternehmen sollten sich auf jeden Fall schon jetzt mit diesem Thema befassen, weil voraussichtlich ab Mitte 2022 erste Informationen übermittelt werden müssen“, sagt Ellen Lindner, Steuerexpertin bei der IHK Köln. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, nach der die bisherigen Regelungen bei der Grundsteuer dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen.
Der Bund hat daher eine neue Regelung beschlossen, die das Land NRW übernommen hat. Finanzminister Lienenkämper versprach, dass auf dieser Basis „nur relativ wenige Angaben“ zu machen seien.  Außerdem werde es „eine hilfreiche Zusammenstellung der in den Katasterämtern und bei den Gutachterausschüssen verfügbaren Daten“ auf einer speziellen Online-Plattform geben.
Bislang jedoch existiert diese Plattform nicht. Auch ist bislang nicht klar, wie die Kommunen künftig ihre Grundsteuer-Hebesätze gestalten. Künftig werden die Grundwerte alle sieben Jahre neu ermittelt; eine Aktualisierung ist erstmals für den 1. Januar 2029 vorgesehen. Dementsprechend müssen Eigentümer:innen, nicht zuletzt Unternehmen, Daten wie Grundbuchauszüge und Grundstückspläne, die bisher oft nur in Papierform existieren, sinnvoll aufbereiten. Etwa die Feststellungserklärung muss zwingend elektronisch übermittelt werden und alle Veränderungen, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwertes auswirken, wie z.B. Umbauten oder Nutzungsänderungen, müssen ab 1. Januar 2022 dem Finanzamt jeweils bis 31. Januar des Folgejahres elektronisch angezeigt werden.
„Unternehmen müssen sich darüber klar werden, ob sie die Daten selbst ermitteln können oder dafür die Hilfe einer Steuerberatung in Anspruch nehmen sollten. Ein einfaches Online-Tool wie für Wohnimmobilien gibt es für Gewerbeimmobilien bislang nicht“, erklärt Ellen Lindner. Die IHK Köln informiert über die Reform der Grundsteuer. Zusätzlich wird die IHK Köln, stellvertretend für die IHKs in NRW, gemeinsam mit dem Finanzministerium NRW bis Ende 2021 ein Merkblatt mit den wichtigsten Antworten zur Grundsteuerreform veröffentlichen.

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